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Die Leistungen der Ordination Dr. Gernot Schlosser werden über ein Wahlarztsystem abgerechnet.

Davon ausgenommen sind allgemeine Vorsorgeuntersuchungen und ab dem 50. Lebensjahr die Darmspiegelung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung. Diese Leistungen werden so wie bisher mit allen Kassen (wie bei einem Kassenarzt) direkt verrechnet (siehe eigener Punkt).

Das bedeutet gewisse Unterschiede gegenüber der Behandlung in einer Kassenarztordination.

Kostenersatz

Ein Wahlarzt oder Privatarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als PatientIn, dass Sie zunächst das Honorar für die jeweilige Untersuchung vollständig (in bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte) selbst begleichen müssen.

Die Honorarnote kann jedoch bei Ihrer Krankenkasse, samt Überweisungsformular und dem Ansuchen auf Rückerstattung der Behandlungskosten eingereicht werden. Gerne bieten wir Ihnen an, dies für Sie zu erledigen. Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse etwa die Hälfte des üblichen Kassentarifes ihrer Untersuchung zurückerstattet.

Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel abgeschlossen haben, können Sie Ihre Rechnung nach Rückerstattung durch die Krankenkasse auch noch bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen und bekommen von dieser ebenfalls noch einen gewissen Betrag rückerstattet. Die jeweilige Erstattungshöhe ist dabei abhängig von ihrem individuell mit der Zusatzversicherung abgeschlossenen Vertrag.

Auskünfte über die Kostenhöhe können nur in der Ordination gegeben werden, über Telefon oder Email kann meist nur schwer abgeschätzt werden, welche Untersuchungen notwendig sind.

Allgemeine Vorsorgeuntersuchung

Vorbeugen ist besser als Heilen. Durch gezielte Vorsorgeuntersuchungen möchten wir Ihnen helfen gesund und fit zu bleiben.

Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen ab dem 19. Lebensjahr:

  • Allgemeine internistische Untersuchung
  • Blutuntersuchung, Stoffwechselprofil
  • Harnbefund
  • Verstecktes Blut im Stuhl
  • Endbesprechung und bei eventuellem Bedarf weiterführende Untersuchungen
  • Allgemeine Vorsorgeuntersuchung für alle Kassen
  • Vorsorgecoloskopie für alle Kassen

Vorsorgecoloskopie

Darmkrebs ist bei Männern und Frauen eine der häufigsten Todesursachen bei Krebserkrankungen in Europa! Das liegt daran, dass Darmkrebs oft erst in sehr fortgeschrittenem Stadium zu Symptomen führt, und daher erst sehr spät diagnostiziert wird.

Aus diesem Grund wurde die Vorsorgedarmspiegelung eingeführt. Dadurch können Polypen - oft Vorstufen des Darmkrebses - erkannt und entfernt werden. Dies ist die sicherste Methode zur Vorbeugung sowie zur Erkennung von Darmkrebs im Frühstadium.

Sie haben Anspruch auf eine Vorsorgedarmspiegelung ab dem 50. Lebensjahr.

Haben Sie ein Familienmitglied 1. Grades, welches an Darmkrebs erkrankt ist, sollten Sie sich spätestens 10 Jahre vor dem Erkrankungsalter Ihres Angehörigen untersuchen lassen.